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Goldene Schritte

Transparenz

Unsere Satzung

Goldene Schritte e.V. · Gegründet 2023 · Eingetragen im Vereinsregister Essen

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Die vollständige und rechtsgültige Satzung des Goldene Schritte e.V. steht hier zum Download bereit.

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Die Satzung ist außerdem öffentlich im Vereinsregister beim Amtsgericht Essen einsehbar.

§ 1–3 · Grundangaben des Vereins

Name
Goldene Schritte e.V.
Altın Adımlar e.V.
Sitz
Essen, Nordrhein-Westfalen
Gegründet
2023
Geschäftsjahr
1. Januar – 31. Dezember

§ 4 · Vereinszweck

Zweck des Vereins ist die Förderung des Wohlfahrtswesens. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Beschaffung und Bereitstellung von Prothesen und orthopädischen Hilfsmitteln für bedürftige Menschen weltweit, unabhängig von Religion, Herkunft oder gesellschaftlichem Status.

§ 5 · Gemeinnützigkeit & Selbstlosigkeit

Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und keine sonstigen Zuwendungen aus Vereinsmitteln.

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins fällt das verbleibende Vermögen an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

§ 6 · Mitgliedschaft

Ordentliche Mitglieder

Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die die Ziele des Vereins unterstützt. Die Aufnahme erfolgt durch schriftlichen Antrag an den Vorstand.

Ehrenmitglieder

Die Mitgliederversammlung kann Personen, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.

Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet durch Austritt (schriftlich mit einer Frist von einem Monat zum Quartalsende), Tod oder Ausschluss durch den Vorstand bei vereinsschädigendem Verhalten.

§ 7 · Vorstand

Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstands gemeinsam vertreten.

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Die ehrenamtliche Tätigkeit des Vorstands erfolgt ohne Vergütung.

Eintragung im Vereinsregister

Die vollständige, rechtsgültige Satzung ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Essen hinterlegt und kann dort von jedermann kostenfrei eingesehen werden.

Registergericht: Amtsgericht Essen

Registernummer: VR 6296

Gemeinnützigkeit anerkannt durch: Finanzamt Essen-NordOst

Letzte Satzungsänderung: 08.07.2024

Das öffentliche Vereinsregister ist online einsehbar unter: Amtsgericht Essen – Vereinsregister

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